Landessynode

Pressemitteilung

Herbsttagung der Landessynode beendet. Haushalt 2023 beschlossen


Mit zahlreichen Beschlüssen ist heute die Herbsttagung der Landessynode der Evangelisch-
Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) in Amberg zu Ende gegangen. Im Mittelpunkt der
Beratungen der 108 Synodalen stand der Haushalt der Landeskirche für 2023, der mit Erträgen
in Höhe von 979,7 Mio. Euro und Aufwendungen in Höhe von 948 Mio. Euro verabschiedet
wurde. Mehr als die Hälfte, 481,8 Mio. Euro, sind für den Pfarrdienst und das Leben in den
Gemeinden bestimmt. Auch hat die Synode ein Energiehilfepaket in Höhe von 13 Mio. Euro
geschnürt: 5 Mio. Euro können an Gemeinden und Einrichtungen ausgezahlt werden, die infolge
der gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weitere 5 Mio. Euro stehen
für energetische Sanierungsmaßnahmen und 3 Mio. Euro für Kredite an Diakonische Werke zur
Verfügung.

Die Synode hat sich auch mit organisatorischen und Strukturfragen beschäftigt. So wurde
beschlossen, die Amtszeit des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin von zwölf auf zehn Jahre
zu verkürzen – analog zur Amtszeit der Oberkirchenräte und -rätinnen. Grünes Licht gab die
Synode für einen Prozess, in dem in den nächsten Jahren die Dekanatsstrukturen überprüft und
neu gegliedert werden sollen. Auch eine Reduzierung der Zahl der Kirchenkreise soll angesichts
rückläufiger Mitgliederzahlen geprüft werden.

Zum Abschluss gebracht wurde auch die jahrelange Diskussion über den Umgang mit den
„Zwangsstellenteilern“ im Pfarrdienst. Als „Zeichen der Anerkennung“ hat die Synode eine
Zahlung in Höhe von 40.000 Euro pro Person im höheren und 30.000 Euro pro Person im
gehobenen Dienst beschlossen. Zwischen 1984 und 2009 gab es deutlich mehr Bewerber für den
Pfarrberuf als Stellen. Weil die Landeskirche möglichst viele geeignete Theologinnen und
Theologen in den Pfarrdienst übernehmen wollte, bekamen Pfarrerehepaare in diesen Jahren
beim Berufseinstieg regelmäßig zusammen nur eine ganze Stelle, auch wenn sie mehr arbeiten
wollten.

In seinem Bericht vor der Synode hat der synodale Unterausschuss zur Medizinethik zum Thema
assistierter Suizid Stellung genommen. Demnach dürfe niemand, der für sein Leben keine
Perspektive mehr sehe, im Stich gelassen werden, denn christliche Nächstenliebe verurteile
nicht. Es gehe darum, Menschen in der Situation ihres Sterbewunsches beizustehen, ihnen Zeit
und Raum für Klärungen und Alternativen anzubieten – aber eine „freiverantwortlich
selbstbestimmte Entscheidung“ über das „es ist genug“ letztlich zu respektieren.

Im Rahmen einer „Aktuellen Stunde“ hat die Landessynode an die Situation bedrängter Christen
weltweit erinnert. Zu den Ländern, in denen Christen bedrängt oder regelrecht verfolgt würden,
gehörten unter anderem Nigeria oder Nordkorea. Es wurde vorgeschlagen, dass künftig
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern – Pressemitteilung vom 23.11.2022 – Seite 2/2
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Publizistik (Leiter: KR M. Mädler) – Postfach 20 07 51 – 80007 München
Telefon: 089 / 55 95 – 552; Telefax 55 95 – 666; E-mail: poep@elkb.de; http://www.bayern-evangelisch.de
regelmäßig bei den Tagungen der Landessynode über bedrängte Christen berichtet werden soll.

Die nächste Tagung der Landessynode findet vom 26. bis 30. März 2023 in München statt. Dort
steht am 27. März die Wahl des neuen Landesbischofs bzw. der neuen Landesbischöfin auf der
Tagesordnung.

Amberg/München, 23. November 2022
Michael Mädler, Stellv. Pressesprecher